Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in den organisatorischen und den baulichen Brandschutz.
Beide Bereiche dienen der Gefahrenminimierung bzw. der Erarbeitung und Einhaltung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen, welche in diversen Normen, technischen Richtlinien und Gesetzen vorgegeben werden.
Die Tätigkeiten sind vielfältig, umfassen die gemeinsame Durchführung der im Feuerwehrgesetz verankerten feuerpolizeilichen Beschau als Sachverständigentätigkeit gemeinsam mit dem Rauchfangkehrer in öffentlichen Gebäuden, Gewerbebetrieben, und landwirtschaftlichen Betrieben, die Begleitung von Bauverfahren mit der Baubehörde bzw. Gewerbeverhandlungen mit der Gewerbehörde der Bezirkshauptmannschaft, bei denen die Feuerwehr als Beratungsperson gehört wird.
Auch Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen mit hohen Besucherfrequenzen oder mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, wie z. B. Motorsportveranstaltungen, werden durch die Feuerwehr laut vorangegangenem Bescheid der zuständigen Veranstaltungsbehörde gestellt. Diese Tätigkeiten sind sehr zeitaufwendig und dauern viele Stunden, welche oftmals während der regulären Tagesarbeitszeit zu erledigen sind. Die Feuerwehr ist bei all diesen Tätigkeiten meist im Auftrag der Stadtgemeinde im Einsatz und wird besonders von den Mitarbeitern des Bauamtes informationstechnisch und fachlich unterstützt. Gemeinsam wird versucht, die Gefahren für die Bürger größtmöglich und im gesetzlichen Rahmen zu minimieren sowie die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz zu schaffen.
