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Waldbrandverordnung 2020

Ab sofort ist die Waldbrandverordnung 2020 im Bezirk St.Pölten-Land in Geltung.

Diese kann online unter --> Waldbrandverordnung eingesehen werden.

Weiters wird auf die die Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien (Fassung vom 09.04.2020) hinweisen --> Verordnung hingewiesen.
Somit sind sämtliche Brauchtumsfeier (Osterfeuer, Sonnwendfeuer,...) bis inclusive 30.06.2020 behördlich untersagt.

©2020 ff herzogenburg-stadt/presse@ff-herzogenburg.at

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